Versicherungs- und Haftungsrecht
Haftung entsteht auf verschiedene Arten. Durch Ihr eigenes Handeln oder Unterlassen oder das Verhalten einer anderen Person, für das Sie verantwortlich sind. Es regelt die Entschädigung oder Wiederherstellung des erlittenen Schadens.
Werden Sie mit einem Schadensfall, in welcher Form auch immer, konfrontiert, spielt das Haftungsrecht also eine große Rolle. Ein Unfall passiert schnell und hat manchmal schwerwiegende Folgen. Denken Sie nur an die Abwicklung eines Verkehrsunfalls.
Wer ist haftbar?
Wir untersuchen und beurteilen, wer für den erlittenen Schaden haftbar ist. Dank unserer langjährigen Erfahrung und Expertise können wir Privatpersonen, Versicherungen, Versicherungsmaklern und Unternehmen Unterstützung und Beratung bieten.
Da die Kanzlei neben dem Haftungsrecht auch mit anderen Rechtsgebieten vertraut ist, die mit der Materie korrespondieren, wie dem Baurecht und Verkehrsrecht, können wir unseren Mandanten einen umfassenden Service und Unterstützung bieten.
Die Schadensermittlung
Neben der Haftbarmachung Dritter, die Ihnen Schaden zugefügt haben, bestimmen wir die Höhe des Schadens und verteidigen uns energisch gegen einen gegen Sie gerichteten Haftungsanspruch. Darüber hinaus erstellen wir Gutachten über erlittenen Schaden und prüfen, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung der richtige Schritt ist.
Fragen zu Ihrer eigenen Situation?
Wenn Sie Fragen zum Versicherungsrecht oder Haftungsrecht haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.