Gesundheitsrecht

“The time to repair the roof is when the sun is shining” (J.F. Kennedy)

Das Gesundheitsrecht ist einer der Schwerpunkte von FAIRWAY, und dieser spezielle Rechtsbereich erfordert eine spezialisierte Herangehensweise und Behandlung. „Gesundheitsrecht“ ist ein weit gefasster Begriff und wird bei FAIRWAY besser als „Recht für Gesundheitsdienstleister“ oder „Recht für Gesundheitsberufe“ beschrieben. FAIRWAY bietet diesen Gesundheitsberufen, mit einem starken Fokus auf Ärzte, einen umfassenden Service, der von Beratung, Unterstützung bei komplexen rechtlichen Fragen bis hin zur Konfliktlösung reicht.

Ärzte untereinander

Ärzte organisieren sich in verschiedenen Formen von Kooperationen, von informellen (oft rein mündlichen) bis hin zu Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit. FAIRWAY unterstützt Ärzte bei der Gründung dieser Strukturen, bei Fragen oder Problemen in der Durchführung (z.B. Austritt, finanzielle Diskussionen) oder bei deren Auflösung. Dabei wird stets der Schwerpunkt auf die Vermeidung von Streitigkeiten gelegt, sowie auf alternative Streitbeilegung, falls es dennoch zu Konflikten kommt.

Ärzte – Krankenhäuser

FAIRWAY begleitet Ärzte in allen Phasen der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern. Dies reicht vom Abschluss des Krankenhausvertrags (z.B. Beratung, Prüfung und Anpassung) über Probleme während der Durchführung (z.B. finanzielle Streitigkeiten, Sanktionen, Folgen von Fusionen) bis hin zu dessen Beendigung (z.B. Kündigung durch den Arzt oder Entlassung des Arztes).

Ärzte – Regierung

Ärzte haben Kontakt mit verschiedenen Regierungsbehörden in unserem Land, wie dem RIZIV (Kontrollen und Verfahren der DGEC), der Bundesaufsichtskommission oder den föderalen und regionalen Behörden (im Rahmen von Anerkennungen, Fusionen usw.). FAIRWAY bietet Beratung und Unterstützung bei diesen Verfahren und steht Ärzten bei Beschwerden oder Verfahren vor der Ärztekammer zur Seite.

Ärzte – Patienten

Eine vierte Kategorie, in der FAIRWAY Unterstützung leistet, ist die Beziehung zwischen Ärzten und Patienten. In dieser Arzt-Patienten-Beziehung können bei der Ausübung der Pflegebeziehung Fragen oder Probleme auftreten. Diese rechtlichen Fragen können sich auf die Einwilligung nach Aufklärung, Patientenrechte und GDPR beziehen. Auch im Bereich der Haftung für die erbrachte Pflege bieten wir den Ärzten unsere Unterstützung an.

Ausbildung – Fortbildung

Aufgrund der langjährigen gezielten Expertise im Gesundheitsrecht wird das Team unter der Leitung von Wim Decloedt regelmäßig gebeten, ein rechtliches Thema im Rahmen von Symposien oder Schulungsveranstaltungen für Ärzte (LOK, Berufsverbände, interne Schulungen usw.) zu erläutern. Diese Schulungen und Fortbildungen können in vielen Formen erfolgen und werden maßgeschneidert für Ihre Organisation ausgearbeitet.

Fragen zu Ihrer eigenen Situation?

Wenn Sie Fragen zur Gesundheitsrecht haben, zögern Sie nicht, sich an unsere Kanzlei zu wenden, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.

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Dankzij onze decennialange in-house ervaring in uiteenlopende rechtsdomeinen, kan ons multidisciplinair team u optimaal bijstaan bij de meest diverse kwesties en dit tijdens alle fases van een juridisch project.

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